Der Vorschlag sieht vor, dass die Gebiete der absoluten Eingrenzung der AL den Gemeinden entsprechen, die ein Verhältnis zwischen der Anzahl der Einrichtungen der AL und der der klassischen Familienunterkünfte "gleich oder größer als 15%" aufweisen, was laut Stadtplanungsrätin Joana Almeida auf Santa Maria Maior (71,3%), Misericórdia (47,4%), Santo António (26,7%), São Vicente (17,3%) und Arroios (15,2%) zutrifft.
Es geht um den Vorschlag, das Projekt zur Änderung der städtischen Verordnung über das örtliche Wohnungswesen (RMAL) "für einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen" öffentlich zu konsultieren.
In diesem Zusammenhang möchte Joana Almeida, dass es sich bei den umstrittenen Gebieten um Gemeinden oder Stadtviertel handelt, in denen der Anteil "mindestens 5 % und weniger als 15 %" beträgt.
"In einer Zeit, in der der AL-Markt sehr sensibel ist, wollen wir mehr Stabilität in eine Aktivität bringen, die für das Einkommen vieler Familien unerlässlich und für die wirtschaftliche Dynamik Lissabons sehr wichtig ist", so die Stadträtin für Urbanismus.
Joana Almeida betont, wie wichtig es ist, die RMAL an die aktuelle Realität der Stadt anzupassen, "obwohl die Regierung beschlossen hat, bei der Vorbereitung des Pakets Mais Habitação, das erhebliche Auswirkungen auf die AL hat, nicht auf die Gemeinden zu hören".
"Wir wollen die AL nach einer ausgewogenen Logik regeln. Wir wollen keine reinen Touristenviertel. Wir wollen Ausgewogenheit, wir wollen Vielfalt. Wir wollen Leben in den Vierteln und wir wollen Lebensqualität in den Vierteln. Unser Vorschlag zur Überarbeitung der städtischen Verordnung für das lokale Beherbergungsgewerbe folgt diesem Grundsatz", erklärt die Stadträtin und unterstreicht die Verstärkung der Überwachung und Kontrolle dieser Wirtschaftstätigkeit, um sicherzustellen, dass sie sich im Rahmen der Legalität bewegt und positive Auswirkungen hat, ohne die Stadt negativ zu beeinflussen.
"Wir wollen nicht, dass neue Lizenzen in allen städtischen Gebieten ausgesetzt werden, was im Fall von Lissabon für die gesamte Stadt gelten würde, unabhängig vom Gewicht der AL in jeder Gemeinde oder jedem Viertel.
Zu den Maßnahmen der Regierung in Bezug auf die AL gehören die Aussetzung neuer Lizenzen für Wohnungen und Beherbergungsbetriebe, die in einen autonomen Gebäudeteil integriert sind, die Überprüfung der aktuellen Lizenzen im Jahr 2030, wobei die neuen Lizenzen fünf Jahre gültig sind, die Schaffung einer Ablaufregelung für inaktive Lizenzen und eine neue Steuerregelung, die einen außerordentlichen Beitrag von 20 % oder eine Steuerbefreiung vorsieht, wenn die Immobilie auf den nationalen Wohnungsmietmarkt übertragen wird.