Die Fristen für die Zahlung des KAG hängen von der Höhe des zu zahlenden Betrags ab.

Die Fristen für die Zahlung der Grundsteuer sind wie folgt:

Bis zu 100 Euro: eine einzige Rate, die im Mai gezahlt wird;

Zwischen 100 und 500 Euro: zwei Raten, die im Mai und im November gezahlt werden;

Ab 500 Euro: drei Raten, die im Mai, August und November gezahlt werden.

Das bedeutet, dass die Frist für die Zahlung der Steuer erst am 31. August endet, wenn die Steuer mehr als 500 Euro beträgt.