"Gaststätten- und Getränkebetriebe können als interne Betriebsordnung die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Geschirr, Eis oder anderen Gegenständen festlegen. Allerdings [...] müssen diese internen Betriebsvorschriften ordnungsgemäß bekannt gemacht und an einer gut sichtbaren Stelle neben dem Eingang des Betriebs ausgehängt werden, um die Kunden auf einfache Weise zu informieren", so die Generalsekretärin des Verbands für Hotels, Restauration und ähnliche Dienstleistungen in Portugal (AHRESP), Ana Jacinto, in einer schriftlichen Antwort an Lusa.
Laut Lusa gibt es zahlreiche Berichte über Restaurants, die für die Benutzung von Geschirr Gebühren erheben, wenn die Kunden beispielsweise bei einem Geburtstagsessen die Torte mitbringen und Geschirr aus dem Lokal sowie Eis oder Wassergläser benutzen.
"Es ist erlaubt, eine Gebühr für die Bereitstellung von Eis oder Gläsern Wasser zu erheben, solange diese Information in der Preisliste des Lokals ordnungsgemäß ausgewiesen und definiert ist, und diese muss in der Nähe des Eingangs und im Inneren des Lokals zur Verfügung gestellt werden", so die AHRESP.
Der Verband erinnerte auch daran, dass ab Juli 2021 Hotel-, Restaurant-, Cafeteria- und Catering-Betriebe verpflichtet sind, einen Behälter mit Leitungswasser und desinfizierten Gläsern bereitzuhalten, die den Kunden vor Ort kostenlos oder zu einem niedrigeren Preis als das von den Betrieben angebotene abgepackte Wasser zur Verfügung stehen.
"Wenn der Betrieb Gläser mit Wasser in Rechnung stellen möchte, muss dies zu einem niedrigeren Preis geschehen als für abgepacktes Wasser, das ebenfalls zum Verzehr im Betrieb zur Verfügung steht", sagte Ana Jacinto und fügte hinzu, dass diese Werte auf der Rechnung im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes ordnungsgemäß ausgewiesen werden müssen.