"Im April 2024 betrug die Gesamtzahl der Entlassungen mit Entschädigung (normales Zugeständnis gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes) 9.212", so die Zusammenfassung des Strategie- und Planungsbüros (GEP) des Ministeriums für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit

Im Vergleich zum Vormonat gab es einen Rückgang von 1.615 Entlassungsraten (-14,9%) und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg von 3.543 bearbeiteten Raten (62,5%).

Was die Zahl der Unternehmen betrifft, die sich in dieser Situation befinden, so zeigen die Daten der Sozialversicherung, dass im April 575 Arbeitgebern Leistungen gewährt wurden.

Dies ist der niedrigste Wert seit November letzten Jahres und stellt einen Rückgang von insgesamt 9,9 % dar, nach dem Höchstwert von 638 im März, aber 271 Unternehmen (89 %) mehr als im April 2023.

Nach Angaben des GEP wurde die Arbeitszeitverkürzung 5.390 Personen gewährt, während die Zahl der Leistungen im Rahmen der Aussetzung von Zeitverträgen bei 3.822 lag.

Die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehene "Entlassung" ist eine vorübergehende Verkürzung der normalen Arbeitszeiten oder eine Aussetzung von Arbeitsverträgen, die auf Initiative von Unternehmen in einer Krisensituation erfolgt.

Nach dem Arbeitsrecht haben entlassene Arbeitnehmer mit einem ausgesetzten Arbeitsvertrag Anspruch auf eine monatliche Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln ihres normalen Bruttolohns, wobei ein Mindestbetrag in Höhe des nationalen Mindestlohns (820 Euro im Jahr 2024) und ein Höchstbetrag in Höhe des dreifachen Mindestlohns garantiert wird.