Die Erörterung dieses Vorschlags für eine gesetzliche Ermächtigung der Regierung, die jungen Menschen bis zum Alter von 35 Jahren beim Kauf ihrer ersten Wohnung eine Befreiung von der Grund- und Stempelsteuer gewährt, hatte am Vortag im Plenum stattgefunden.

Die von der Regierung vorgeschlagene Maßnahme, die nach dem Willen der Exekutive im April in Kraft treten soll, sieht eine Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer für den Kauf eines Hauses vor, dessen Wert (für die Zwecke der Zahlung dieser Steuern) 316.772 Euro nicht übersteigt, was dem Gegenwert der vierten Stufe des IMT-Steuersatzes entspricht.

Die Maßnahme sieht auch eine teilweise Befreiung für Häuser zwischen 316.772 und 633.453 Euro (mit einem Steuersatz von 8 % auf diesen Teil) vor.