Die Änderung der Verordnung über die Gewährung von Stipendien an Hochschulstudenten war bereits im Staatshaushalt für 2024 vorgesehen und wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Dem Gesetz zufolge haben "vertriebene Stipendiaten, die einen Wohnkostenzuschuss (...) erhalten, in den Monaten, in denen sie diesen Zuschuss erhalten, Anspruch auf eine Reisekostenpauschale in Höhe von 40 € mit einem jährlichen Höchstbetrag von 400 €".
Derzeit beträgt die Reisekostenvergütung 25 € pro Monat, mit einem jährlichen Höchstbetrag von 250 €.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten "für alle Anträge, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits gestellt wurden", heißt es in dem Erlass des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Innovation weiter.
Der Wohngeldzuschlag ist eine Unterstützung, die an vertriebene Stipendiaten gezahlt wird, die keinen Platz in einem öffentlichen Wohnheim erhalten, und liegt je nach Stadt zwischen 264,24 Euro und 456,41 Euro.
Ab dem nächsten akademischen Jahr erhalten auch vertriebene Studierende ohne Stipendium, deren Familien-Pro-Kopf-Einkommen zwischen 836 Euro und 1.018 Euro pro Monat liegt, eine Wohnbeihilfe in Höhe von 50 % des Wertes des Zuschusses für Stipendiaten.