Das im Rahmen des Wirtschafts- und Sozialrats eingerichtete Schiedsgericht beschloss einstimmig, als Mindestleistungen für den vom Verband der Verkehrs- und Kommunikationsgewerkschaften (Fectrans) bei Carris ausgerufenen Streik den Betrieb des "ausschließlichen Behindertentransports", der "Notaufnahme" und der "Sanitätsposten" festzulegen.

"Die streikenden Arbeitnehmer müssen die für die Sicherheit und die Instandhaltung der Anlagen und Einrichtungen erforderlichen Dienste sowie die Notdienste sicherstellen, die im Falle höherer Gewalt den Einsatz der von der Companhia Carris de Ferro de Lisboa bereitgestellten Mittel erfordern", heißt es in dem Urteil.

Fectrans muss "bis 24 Stunden vor Beginn des Streiks die Arbeitnehmer benennen, die für die Erbringung der Mindestdienstleistungen erforderlich sind", und "wenn sie dies nicht tut, wird dieses Recht von Carris ausgeübt", so das Gericht.

Die Streikankündigung wurde von den in der CGTP-In zusammengeschlossenen Gewerkschaften vom 17. September um 22.00 Uhr bis zum 19. September um Mitternacht bei dem öffentlichen Verkehrsunternehmen in Lissabon eingereicht.

"Der Vorsitzende der portugiesischen Gewerkschaft der Beschäftigten im Straßen- und Stadtverkehr (STRUP), die Fectrans angeschlossen ist, erwartet "eine große Beteiligung", obwohl für Dienstag eine neue Sitzung mit dem Vorstand von Carris angesetzt ist, "um zu versuchen, die notwendige Offenheit zu schaffen, die zu einem möglichen Abbruch des Streiks führen könnte".