Die Regierung hat beschlossen, den Ausverkauf zwischen dem 25. Dezember und dem 9. Januar zu verbieten, um die Reisetätigkeit einzuschränken und das Gedränge der Verbraucher in den Geschäften zu vermeiden.

"Zwischen dem 25. Dezember 2021 und dem 9. Januar 2022 sind Geschäftspraktiken mit Preisnachlässen in Geschäften verboten", heißt es in der außerordentlichen Erklärung des Ministerrats.

Neben dem Ausverkaufsverbot hat die Regierung auch eine Verlängerung der Rückgabe- und Umtauschfristen verfügt. "Die Frist für die Ausübung der dem Verbraucher zustehenden Rechte, die zwischen dem 26. Dezember und dem 9. Januar oder innerhalb von zehn Tagen nach dieser Frist endet, wird bis zum 31. Januar 2022 verlängert".