"In gewerblichen Einrichtungen wird der Verkaufs- und Werbeschutz abgeschafft, aber die Begrenzung auf eine Person pro fünf Quadratmeter wird beibehalten, eine Begrenzung, die bereits in der Vergangenheit bestand", verkündete der Premierminister am Ende des Ministerrats.

Auf diese Weise liegt die Besatzung von Geschäften und Gewerbeflächen bei einer Person pro fünf Quadratmeter.