"Im Rahmen der Zulassung Portugals und seiner Marktteilnehmer zur Ausfuhr von frischem Geflügelfleisch nach Israel lädt die DGAV alle interessierten Marktteilnehmer ein."

Bis zum 19. Januar müssen die Marktteilnehmer, die ihre Betriebe für den Export auf diesen Markt zulassen wollen, dies den jeweiligen regionalen Dienststellen der DGAV mitteilen.

Die Verfahren, die in dieser ersten Phase durchgeführt werden, können "nach der Beruhigung der politischen Lage in Israel" neu bewertet werden.

Die DGAV ist eine zentrale Dienststelle der direkten Staatsverwaltung mit Verwaltungsautonomie.