Bis zum 15. Februar 2024

Die Steuerpflichtigen müssen der Steuerbehörde Änderungen in ihrem Haushalt mitteilen - dies ist nur im Falle einer Scheidung, einer Heirat, der Geburt eines Kindes, des Todes eines Ehepartners oder eines Wechsels des ständigen Wohnsitzes erforderlich.

Bis 26. Februar 2024

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Überprüfung und Validierung ausstehender Rechnungen auf dem E-Invoice-Portal. Wenn es Rechnungen gibt, die noch nicht im Portal registriert sind, müssen Sie diese manuell eingeben. Außerdem müssen Sie sich vergewissern, dass alle Rechnungen im richtigen Wirtschaftszweig eingetragen sind, um die höchstmögliche Erstattung zu gewährleisten.

Denn die Prozentsätze für den Abzug sind je nach Kategorie unterschiedlich (siehe unten):

Gesundheit: Der Abzug beträgt 15 % bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro und muss zum Teil durch eine ärztliche Verschreibung begründet werden;

Allgemeine Kosten und Familienkosten: 35 % Abzug bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro. Bei Alleinerziehenden kann jedes Mitglied 45 % der Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 335 Euro absetzen;

Aus-und Weiterbildung: Die Kosten sind zu 30 % bis zu einem Höchstbetrag von 800 Euro abzugsfähig. Für auswärts wohnende Studenten bis 25 Jahre, die mehr als 50 km vom Wohnort der Familie entfernt studieren, kann die Grenze auf 1.000 Euro steigen.

Zu berücksichtigende Rechnungen für die Unterkunftskosten:

Wohnungsmiete: 15 % Abzug bis zu einem Höchstbetrag von 502 Euro;

Zinsen für Wohnungsbaudarlehen, die bis zum 31. Dezember 2011 aufgenommen wurden: Höchstgrenze von 296 Euro;

Ausgaben für den Haushalt: 25 %, bis zu einer Obergrenze von 403,75 Euro.

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