Die Maßnahme wurde auf einer Stadtratssitzung beschlossen und betrifft Lokale in der Avenida Sá Carneiro und angrenzenden Straßen sowie in der Baixada Santista.
Laut einer Erklärung des Stadtrats hat das Rathaus von Albufeira aufgrund der zunehmenden Berichte über die Situation in den wichtigsten Ausgehvierteln der Stadt beschlossen, den Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr auf öffentlichen Plätzen an diesen Orten zwischen 23 Uhr und 8 Uhr morgens einzuschränken. Das Verbot ist bereits in Kraft und wird bis zum 31. Oktober in Kraft bleiben, mit der Möglichkeit einer Verlängerung, falls erforderlich.
Der verabschiedete Text verbietet den Verkauf von alkoholischen Getränken und verwandten Produkten zum Verzehr außerhalb von Betrieben. Ziel ist es, Störungen der öffentlichen Ordnung durch übermäßigen Alkoholkonsum zu verhindern. Während des fraglichen Zeitraums ist der Verkauf dieser Produkte nur für den Verzehr innerhalb von Betrieben erlaubt.
Der Bürgermeister erklärt, dass "die Entscheidung auf die Verabschiedung des Verhaltenskodexes folgt und in erster Linie darauf abzielt, das Wohlbefinden der Gemeindebevölkerung zu gewährleisten". José Carlos Rolo unterstreicht die Dringlichkeit der Maßnahme und erinnert daran, dass "in den letzten Monaten immer wieder von Situationen berichtet wurde, die uns zwangen, ohne zu zögern zu handeln." Für den Bürgermeister soll "diese Entscheidung signalisieren, dass wir die Entwicklung der Situation genau beobachten und nicht zögern werden, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn wir sie für notwendig erachten".
Die Möglichkeit, den Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr dauerhaft einzuschränken, wird derzeit geprüft, insbesondere im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung über die Öffnungszeiten von Handels- und Dienstleistungsbetrieben der Gemeinde Albufeira (590/2018). Das Verfahren ist zwar schon weit fortgeschritten, wird aber nicht vor Ende der touristischen Hochsaison abgeschlossen sein. Deshalb, so José Carlos Rolo, "war es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation sofort zu lösen."
Nach der Entscheidung der Exekutive kann die Nichteinhaltung des Verbots zur sofortigen Schließung von Betrieben führen. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können auch wegen Ungehorsams angeklagt werden.
Die Maßnahme gilt für alle Gewerbebetriebe in der Nähe der Avenida Sá Carneiro. Das Verbot gilt für die Rua Vasco Santana, den Pátio Sá Carneiro, den Beco Sá Carneiro, die Travessa Sá Carneiro, die Avenida dos Descobrimentos (zwischen der rotunda das minhocas und der rotunda do globo), die Rua Mouzinho de Albuquerque, die Rua Júlio Dinis, Travessa Antero de Quental, Rua Alexandre Herculano, Páteo da Aldeia, Rua da Vitória, Rua José Fontana, Avenida Infante Dom Henrique, Beco Infante Dom Henrique, Rua Ramalho Ortigão, Rua Oliveira Martins und Rua Vasco da Gama.
Im Stadtzentrum von Albufeira gilt das Verbot für Lokale in der Rua do MFA, Rua dos Telheiros, Rua Cândido dos Reis, Rua 5 de Outubro, Rua Alves Reis, Rua Ferreira de Castro, Rua Gonçalo de Lagos, Travessa 5 de Outubro, Travessa Cândido dos Reis, Avenida 25 de Abril, Avenida da Liberdade, Largo Engenheiro Duarte Pacheco, Cais Herculano und Praça dos Pescadores.
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