Eine wichtige Folge davon ist das Recht britischer Staatsangehöriger, sich in Europa frei zu bewegen, um zu reisen, zu leben und zu arbeiten; dies gilt insbesondere für diejenigen, die ein Ferienhaus besitzen und sich nun auf 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beschränkt sehen.

Um es klar zu sagen: Wenn Sie EU-Bürger sind, haben Sie das Recht auf Freizügigkeit und können daher kommen und gehen, wie Sie wollen. Welche Möglichkeiten haben also diejenigen Briten, die das Glück haben, sich für einen dauerhaften Umzug nach Portugal zu entscheiden? Sie werden ein Visum beantragen müssen.

Portugal hat es ziemlich einfach gemacht, sich für ein Visum zu qualifizieren, indem es mehrere Optionen anbietet, da es offensichtlich weiterhin Ausländer anziehen will, um die Investitionen im Land anzukurbeln. Die gängigsten sind das Goldene Visum (Aufenthalt durch Investitionen) und das D7-Visum (Aufenthalt durch passives Einkommen).

Beide Visa ermöglichen es Nicht-EU/EWR-Bürgern oder Schweizern und ihren Familien, in Portugal zu leben, zu studieren und zu arbeiten und schließlich einen Daueraufenthalt oder die portugiesische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sie ermöglichen auch den Zugang zum portugiesischen Gesundheits- und Bildungssystem sowie den freien Zugang zum Schengen-Raum und sind ein Tor zum vorteilhaften Steuersystem des Nichtwohnsitzes (Non-Habitual Residence, NHR).

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Programmen liegt in den Kosten und der Flexibilität.

Gültigkeit

Das Goldene Visum (GV) ist zunächst für 2 Jahre gültig. Es kann verlängert werden, und die Verlängerungsgenehmigungen sind 3 Jahre lang gültig. Nach 5 Jahren können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft beantragen, oder Sie können das GV weiterhin alle 3 Jahre verlängern. Ihre Familie kann ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und in den Genuss derselben Vorteile kommen.

Das D7-Visum ist für einen Aufenthalt von 4 Monaten gültig. Danach beantragen Sie eine D7-Aufenthaltserlaubnis, die einen Aufenthalt von bis zu 2 Jahren ermöglicht und um weitere 3 Jahre verlängert werden kann. Nach 5 Jahren können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft beantragen. Ihre Familie kann ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung und dieselben Vergünstigungen erhalten, vorausgesetzt, die Mindestkriterien werden erfüllt.

Finanzielle Mindestverpflichtung

Die GV hat eine der niedrigsten Schwellenwerte für den "Aufenthalt durch Investition" in Europa. Es gibt viele Investitionsmöglichkeiten, aber die am häufigsten genutzte ist die Investition in Immobilien im Wert von mindestens 500.000 €. Anfang 2022 wurden Änderungen vorgenommen, die den Standort des Immobilienerwerbs auf Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte beschränken und Metropolen und Küstengebiete wie Lissabon, Porto und große Teile der Algarve ausschließen.

Für das D7-Visum muss der Antragsteller lediglich ein Mindesteinkommen in Höhe des portugiesischen Mindestlohns nachweisen. Dies kann in Form von Dividenden, Mieten, Zinsen oder Renten erfolgen. Wenn der Antragsteller eine Familie zu versorgen hat, sind zusätzlich 50 % für den Ehepartner und 30 % für jedes Kind erforderlich.


Mindestaufenthalt und steuerliche Dimension

Die GV hat eine kurze Mindestaufenthaltsdauer in Portugal von nur 7 Tagen im ersten Jahr und 14 Tagen in den Folgejahren. Dies ist ideal für diejenigen, die keinen steuerlichen Wohnsitz begründen möchten.

Das D7 hat eine Mindestaufenthaltsdauer von 6 Monaten und löst damit eine steuerliche Ansässigkeit aus.

Wenn die steuerliche Ansässigkeit ausgelöst wird, können Sie die NHR-Regelung beantragen, die zu erheblichen Steuereinsparungen führen kann.

Kosten der Anträge

Abgesehen von den Gebühren für Dritte belaufen sich die Kosten für den GV auf etwa 5.900 € für den Hauptantragsteller und 5.400 € für jedes weitere Familienmitglied. Eine Verlängerung kostet etwa 2.668 € pro Person.

Die D7-Gebühren sind mit ca. 255 € pro Antragsteller und Familienmitglied wesentlich niedriger. Eine Verlängerung kostet ca. 165 € pro Antragsteller und Familienmitglied.

Wir haben ausführliche Leitfäden zu den Visumoptionen und zur Regelung für den nicht gewöhnlichen Aufenthalt verfasst, die Sie beide auf unserer Website finden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.spectrum-ifa.com. Mark Quinn ist ein Geprüfter Finanzplaner des Chartered Insurance Institute und Steuerberater, der sich bei der Association of Tax Technicians qualifiziert hat. Kontaktieren Sie Mark unter: mark.quinn@spectrum-ifa.com