Diese Einrichtungen werden täglich mit Fragen konfrontiert, die sie nicht beantworten können. Obwohl die Maßnahme bereits gesetzlich vorgesehen ist, wissen die Kindertagesstätten, die sich jetzt in der Anmeldephase befinden, nicht, was sie zu tun haben werden.

Dem Gesetz zufolge werden ab dem 1. September "alle Kinder, die das erste Jahr der Tagesbetreuung in Einrichtungen des solidarischen Sektors mit Kooperationsvereinbarungen beginnen, von der Zahlung der monatlichen Gebühren befreit".

Diese Aussage hat jedoch Zweifel aufkommen lassen, da nicht klar ist, ob die Schule für das erste Lebensjahr kostenlos sein wird oder ob damit tatsächlich gemeint ist, dass sie für das erste Jahr der Einschulung in den Kindergarten kostenlos ist.

Zweifel

Die Vorsitzende des Nationalen Verbands der Solidaritätseinrichtungen (CNIS), Filomena Bordalo, erklärte gegenüber Jornal de Notícias, dass "es keinen Tag gibt, an dem wir keine E-Mails von einer Schule erhalten, die mit Zweifeln zu kämpfen hat".

Filomena Bordalo zufolge beziehen sich die Zweifel im Wesentlichen auf die Anwendung der Maßnahme, d. h. darauf, ob sie von Anfang an für Kinder bis zu einem Jahr oder für alle Kinder gilt, die im September zum ersten Mal in eine Kindertagesstätte kommen.

Außerdem werden nicht alle Kinder in subsidiären Kindertagesstätten durch Kooperationsvereinbarungen mit der Sozialversicherung finanziert, so dass nicht klar ist, ob "die Maßnahme für alle Kinder gilt, die einen Platz in diesen Einrichtungen haben, oder nur für diejenigen, die unter die Vereinbarung fallen", und fügt hinzu, dass die von ihr vertretene Einrichtung seit Januar auf eine Klärung wartet.

Klarstellungen

Um diese Fragen zu klären, wandte sich Jornal de Notícias an das Ministerium für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit, das klarstellte, dass die Maßnahme "für Kinder im ersten Kindergartenjahr und für bedürftige Kinder unabhängig vom Schuljahr" gelten wird.

Über die Kinder, die nicht unter die Vereinbarungen fallen, machte das Ministerium keine Angaben, versicherte aber, dass das Gesetz "in Absprache mit den repräsentativen Organisationen des Sozial- und Solidaritätssektors" geregelt werden muss.

Das Gesetz 2/2022 wurde am 3. Januar veröffentlicht, um die Kindergärten schrittweise kostenlos zu machen, beginnend in diesem Jahr im ersten Schuljahr und bis zum zweiten Schuljahr im Jahr 2023. Die Maßnahme gilt jedoch nicht für alle Kindergärten, da die privaten Kindergärten von der Maßnahme ausgenommen sind - nur die Kindergärten der Sozialversicherungstöchter werden kostenlos sein.

Diese Maßnahme, die voraussichtlich 16 Mio. EUR kosten wird, gilt nicht nur für Kindergärten, sondern auch für Kindermädchen, die dem ISS (Institut für soziale Sicherheit) angehören.


Author

Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins