Viele Steuerzahler sind dieser Erklärungspflicht bereits nachgekommen, einige sogar schon am 1. April, als die Kampagne begann, aber es gibt immer noch Menschen, die ihre Steuererklärung nicht abgegeben haben. Wer die Erklärung nicht fristgerecht abgibt und nicht durch den automatischen IRS abgedeckt ist, riskiert ein Bußgeld.

Wird die Einkommensteuererklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben, kann ein Bußgeld fällig werden, das bis zu 3.750,00 Euro betragen kann.

Der Betrag kann jedoch reduziert werden, wenn der Steuerpflichtige die Situation freiwillig bereinigt, wobei Faktoren wie die Verspätungsdauer und der Grad des Verschuldens berücksichtigt werden. Wenn Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist von sich aus eine Erklärung abgeben, müssen Sie mindestens ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Wenn Sie nach diesen zusätzlichen 30 Tagen nachliefern, beträgt das Bußgeld mindestens 37,50 Euro und kann bis zu 112,50 Euro betragen, wenn die Finanzbehörden bereits ein Prüfverfahren eingeleitet haben.