"Neue Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionstätigkeiten werden nicht angenommen", heißt es in dem Gesetz. Dies schließt jedoch nicht die "Möglichkeit der Verlängerung" von goldenen Visa aus, wenn "diese Genehmigungen nach der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Rechtsordnung erteilt wurden", heißt es in dem Dokument. Dies gilt auch "für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln zur Familienzusammenführung".