Ist dies das Ende des Goldenen Visums?

Im Rahmen des 2012 eingeführten Golden Visa-Programms wurden Aufenthaltsgenehmigungen im Austausch gegen qualifizierte Investitionen gewährt, wobei die beliebteste Option Investitionen in Immobilien und Kapitaltransfers waren. Dies ist der ideale Weg für diejenigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung wünschen, ohne die Verpflichtung, in Portugal steuerlich ansässig zu werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 56/2023 am 6. Oktober wurde jedoch der Weg der Investition in Immobilien geschlossen. Für die Erlangung eines Goldenen Visums gibt es jetzt nur noch die folgenden Möglichkeiten:

  • Investitionen in nicht-immobilienbezogene kollektive Kapitalanlagen mit Kapitalübertragungen von 500.000 € oder mehr.
  • Investitionen in portugiesische Handelsunternehmen mit einem Mindestkapitaltransfer von 500.000 € in Verbindung mit der Schaffung von fünf Dauerarbeitsplätzen.
  • Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen.
  • Kapitaltransfers für Forschungstätigkeiten öffentlicher oder privater wissenschaftlicher Einrichtungen mit einem Mindestbetrag von 500.000 € (bei Investitionen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte um 20 % reduziert).
  • Vermögenstransfers in Höhe von mindestens 250.000 € (abzüglich 20 % für Investitionen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte) zur Förderung von Investitionen, künstlerischer Produktion und der Erhaltung des nationalen Kulturerbes.

  • Für Personen, die einen tatsächlichen Wohnsitz in Portugal anstreben, bietet das Land eine Reihe von Visa-Optionen an, die sich nach dem beabsichtigten Zweck richten, darunter abhängige Arbeit (D1), Unternehmertum (D2), Fernarbeit (D8), Ruhestand oder passives Einkommen (D7), um nur einige zu nennen.

    NHR - Was bringt die Zukunft?

    Die unerwartete Entscheidung, das 2009 geschaffene NHR-System zu beenden, hat weitreichende Auswirkungen. Der Staatshaushalt 2024 sieht die Abschaffung der derzeitigen NHR-Steuerregelung für neue Begünstigte ab dem 1. Januar 2024 vor. Bestehende NHR-Begünstigte werden ihre Leistungen beibehalten, und neue Begünstigte müssen entweder im Jahr 2023 steuerlich ansässig werden oder, wenn sie vor dem 31. Dezember 2024 steuerlich ansässig werden, eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Versprechen oder Arbeitsvertrag, Versprechen oder Entsendungsvertrag, der bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen wurde und dessen Ausübung im Inland stattfinden muss; oder,
    • ein bis zum 31. Dezember 2023 geschlossenes Arbeitsversprechen oder einen Arbeitsvertrag, ein Versprechen oder eine Abordnungsvereinbarung, deren Aufgaben im Inland wahrgenommen werden müssen; oder,
    • Mietvertrag oder sonstige Vereinbarung über die Nutzung oder den Besitz von Immobilien im portugiesischen Hoheitsgebiet, der/die bis zum 10. Oktober 2023 geschlossen wird; oder
    • bis zum 10. Oktober 2023 abgeschlossener Reservierungsvertrag oder Schuldscheinvertrag über den Erwerb von Immobilien im portugiesischen Hoheitsgebiet; oder
    • bis zum 10. Oktober 2023 abgeschlossene Immatrikulation oder Einschreibung für Angehörige in einer Bildungseinrichtung im portugiesischen Hoheitsgebiet; oder
    • Aufenthaltsvisum oder Aufenthaltserlaubnis, gültig bis zum 31. Dezember 2023; oder
    • Bis zum 31. Dezember 2023 eingeleitetes Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltsvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen, nach dem geltenden Einwanderungsrecht zutreffenden Behörde, d. h. durch Beantragung eines Termins oder tatsächliche Vereinbarung eines Termins zur Einreichung des Antrags auf ein Aufenthaltsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis.


    Eine modifizierte Version der NHR mit dem Titel "Steuerliche Anreize für wissenschaftliche Forschung und Innovation" soll die NHR ab dem 1. Januar 2024 ersetzen. Diese neue Regelung wird in erster Linie für Lehrtätigkeiten im Hochschulbereich und in der wissenschaftlichen Forschung, für qualifizierte Fachkräfte für produktive Investitionen sowie für Forschungs- und Entwicklungsstellen mit einem Mindestdiplom gelten.

    Im Rahmen dieser neuen Regelung gilt ein Steuersatz von 20 % für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und für Einkünfte aus Unternehmen oder freien Berufen, wobei verschiedene Einkünfte aus ausländischen Quellen von der Steuer befreit sind, mit Ausnahme von Einkünften aus Ländern, die als "Steuerparadiese" gelten. Es wird erwartet, dass diese überarbeitete NHR-Regelung in ihrer Anwendung strenger sein wird.

    Behalten Sie dies im Hinterkopf!

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Portugal bestrebt ist, verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Privatpersonen beizubehalten, neben günstigen Steuerregelungen wie dem Fehlen einer allgemeinen Steuer auf Vermögen oder Erbschaften und der attraktiven Steuerregelung für Krypto-Vermögen.

    Diese Änderungen bedürfen der Zustimmung des portugiesischen Parlaments und sollten von Fall zu Fall geprüft werden. Portugal bietet weiterhin zahlreiche Vorteile für diejenigen, die einen Aufenthalt im Land in Erwägung ziehen, was es zu einem attraktiven Ziel für Investoren und Einwohner macht.

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