In einer Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats erklärte der Minister der Präsidentschaft, António Leitão Amaro, dass es sich um eine Verdoppelung der IRS-Zuweisung von 0,5 auf 1 % für gemeinnützige Einrichtungen handelt.

Leitão Amaro hob hervor, dass die Maßnahme für Einkommen gilt, das die Steuerzahler in diesem Jahr erzielen, und somit Auswirkungen auf die IRS-Abrechnungskampagne hat, die im nächsten Jahr stattfindet.

Der Regierungsbeamte argumentierte, dass die Maßnahme einerseits die "Wahlfreiheit der Steuerzahler" stärke, das "Steuerprodukt zu verwenden", und andererseits die Unterstützung für Vereinigungen von "anerkanntem öffentlichem Nutzen" in "sehr bedeutender Weise" verstärke.

Die Zahl der Einrichtungen, denen die Steuerzahler 0,5 % ihrer IRS zuweisen oder den Mehrwertsteuervorteil spenden können, hat sich dieses Jahr erneut erhöht und übersteigt 5.000, wie aus der auf dem Finanzportal verfügbaren Liste hervorgeht.

Die Auswahl der Einrichtungen, die diese IRS-Zuweisung beantragen, kann bis Ende März oder während des jährlichen Steuererklärungsprozesses, der am 1. April begann und am 30. Juni endet, getroffen werden.

Zu diesen Einrichtungen gehören Hunderte von Vereinen und Akademien, die verschiedenen Zwecken gewidmet sind, Freizeitkapellen, Volkshäuser, verschiedene Sozial-, Tages-, Gemeinde-, Kinder- oder Gemeinschaftszentren, Stiftungen, Genossenschaften, Chöre, Wohltätigkeitsorganisationen oder philharmonische und musikalische Gesellschaften.

Diese Zuweisung kostet den Steuerzahler nichts und bedeutet auch keine Kürzung der Rückerstattung, da der Betrag von der Steuer abgezogen wird, die an den Staat abgeführt wird.