"Die Steuer- und Zollbehörde (AT) ist sich bewusst, dass einige Steuerzahler betrügerische Textnachrichten (SMS) erhalten", heißt es in der auf dem Finanzportal veröffentlichten Warnung, in der hervorgehoben wird, dass die Empfänger dieser SMS "böswillig zu einer Zahlung veranlasst werden, um angeblich ihre steuerliche Situation zu regulieren".

Wie in früheren Fällen erklärt AT, dass diese Nachrichten "falsch" sind und ihr einziges Ziel darin besteht, den Empfänger zu unrechtmäßigen Zahlungen zu bewegen.

In einer der von AT verbreiteten gefälschten SMS heißt es, dass die "Steuerbehörde" den Steuerzahler darüber informiert, dass die Frist für die "Zahlung der Geldstrafe 13415/24AT" abläuft, wobei Angaben zur "Einrichtung", zur "Referenz" und zum Betrag gemacht werden, der sofort zu zahlen ist, um "die Beschlagnahme von Vermögenswerten zu vermeiden". In einer anderen SMS ist statt von einer Geldstrafe von einem "Steuervergehen" die Rede, und auch die Zahlungsmodalitäten sind angegeben.

Wie in früheren Fällen warnt der AT die Steuerzahler davor, die geforderten Operationen durchzuführen und rät ihnen, das Informationsblatt "Informationssicherheit" zu lesen, das auf dem Finanzportal unter der Rubrik "Unterstützung für Steuerzahler" und dann "Nützliche Informationen" abgerufen werden kann.