Am Montag (3. Juni) kündigte die Regierung 41 Maßnahmen an - von der Stärkung der Agentur für Migration und Asylintegration (AIMA) bis hin zum Ende des Interessenbekundungsverfahrens.

Hier ist die vollständige Liste des neuen Einwanderungsprogramms, wie von der Regierung skizziert.

Welche Maßnahmen hat die Regierung angekündigt?

- Beendigung des Verfahrens zur Interessenbekundung;

- Stärkung der Reaktions- und Bearbeitungskapazitäten der konsularischen Vertretungen;

- Priorisierung der Einreisekanäle für Familienzusammenführung, junge Studenten und qualifizierte Fachkräfte;

- Schaffung einer Missionsstruktur, um die über 400 Tausend anhängigen Verfahren zu bearbeiten;

- Dringende Eingriffe in die bestehenden Grenzkontrollinfrastrukturen, IT-Systeme und Datenbanken;

- Aufholen des Rückstands bei der Einführung neuer Grenzkontrollsysteme;

- Entschärfung der hohen Überlastungen und Verspätungen an den Grenzübergängen der Flughäfen Lissabon und Faro;

- Stärkung des operativen Rahmens des CPLP-Mobilitätsabkommens;

- Bestätigung und Umsetzung der Neuansiedlungs- und Umsiedlungsverpflichtungen für Personen, die internationalen Schutz beantragen;

- Entwicklung und Umsetzung des Nationalen Plans zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakts der Europäischen Union;

- Erhöhung der Kapazität der den Zentren für die vorübergehende Unterbringung gleichwertigen Räume (EECITs);

- Einrichtung neuer temporärer Aufnahmezentren (CIT) unter Gewährleistung der rechtlichen und zivilgesellschaftlichen Unterstützung;

- Einführung von Mechanismen zur Verfahrensbeschleunigung bei gerichtlichen Einspruchsverfahren in den Bereichen Einwanderung und Asyl;

- Sicherstellung der Effizienz und Effektivität des Rückführungssystems durch Vereinheitlichung der Kompetenzen der Polizeikräfte;

- Einrichtung eines multidisziplinären Inspektionsteams zur Bekämpfung von Missständen (Menschenhandel, illegale Einwanderung, Ausbeutung von Arbeitskräften und Menschenrechtsverletzungen);

- Überprüfung der sprachlichen Beurteilungsverfahren zur Erlangung der portugiesischen Staatsangehörigkeit;

- Einrichtung eines Systems zur Anwerbung von Humankapital, das auf die Bedürfnisse des Landes abgestimmt ist;

- Verbesserung des Verfahrens zur Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen;

- Förderung der Berufsausbildung ausländischer Bürger;

- Durchführung einer Arbeitsbedarfserhebung, die Angebot und Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften und deren geplante Aufnahme abgleicht;

- Förderung der Anwerbung und des Besuchs ausländischer Studenten an portugiesischen Hochschuleinrichtungen;

- Schaffung von mehr Plätzen für Asylbewerber und Flüchtlinge in Aufnahmezentren;

- Erhöhung der Kapazität der spezialisierten Wohneinheiten für die Notaufnahme von unbegleiteten Minderjährigen;

- Erhöhung der Kapazitäten für die vorübergehende und dringende Unterbringung von Einwanderern, Flüchtlingen und Personen, die internationalen Schutz genießen;

- Förderung der beruflichen Eingliederung von Einwanderern in den nationalen Arbeitsmarkt;

- Einrichtung von kommunalen/interkommunalen Notaufnahmestellen für Zuwanderer in Zusammenarbeit mit den Kommunen;

- Durchführung von Integrationsprojekten in besonders kritischen Stadtvierteln unter kommunaler Koordinierung;

- Verstärkung des Angebots, der Abdeckung und der Häufigkeit des Unterrichts von Portugiesisch als Nicht-Muttersprache (PLNM);

- Bereitstellung von mehrsprachigem Material und Beratung, auch in funktionalem Portugiesisch;

- Vereinfachung des Verfahrens zur Gewährung von Äquivalenzen in der Grundbildung;

- Förderung und Verwaltung des Zugangs von Einwanderern zum nationalen Gesundheitsdienst;

- Schaffung von Instrumenten zur Kanalisierung von Privatkapital für soziale Investitionen in Projekte zur Integration von Zuwanderern;

- Einrichtung des Referats "Ausländer und Grenzen" bei der PSP;

- Umstrukturierung der Zuständigkeiten und der internen Organisation von AIMA;

- Stärkung der personellen und technologischen Ressourcen der AIMA, um einen Anreiz für Produktivität und Leistung zu schaffen;

- Übertragung der Zuständigkeit für die persönliche Zustellung von Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen von der IRN auf die AIMA;

- Ausweitung des persönlichen Service für zugewanderte Bürger zur Beantragung ihrer sektoralen Kennungen (NIF, NISS, NNU);

- Wiedereinführung der Beobachtungsstelle für Migration als staatliches Gremium zur Information der öffentlichen Politik;

- Neudefinition und Automatisierung des Rates für Migration und Asyl als Beratungsgremium der Regierung;

- Verstärkung der finanziellen Unterstützung für in diesem Bereich tätige Einwanderer- und zivilgesellschaftliche Vereinigungen