Es geht um die Ende August von der Regierung beschlossene Sonderzulage für Rentner, deren Wert zwischen 200 und 100 Euro schwankt und die in diesem Monat an rund 2,4 Millionen Personen ausgezahlt wird.

Die Höhe der Zulage richtet sich nach dem Bruttowert der von den einzelnen Rentnern bezogenen Renten: 200 Euro für diejenigen, die eine Rente von 509,26 Euro beziehen; 150 Euro für diejenigen mit Renten zwischen 509,26 Euro und 1.018,52 Euro und 100 Euro für diejenigen, die zwischen 1.1018,52 Euro und 1.527,78 Euro erhalten.

Die Gesamtzahl der Rentner, die diese Unterstützung erhalten, beläuft sich auf 2,4 Millionen Rentner, was bedeutet, dass 84 % zwischen 200 und 150 Euro erhalten.

Auf Fragen von Lusa erklärte eine offizielle Quelle des Ministeriums für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit, dass die Aufteilung dieser Gruppe von Rentnern nach den Stufen der außerordentlichen Zulage "darauf hindeutet, dass mehr als 1 Million Rentner 200 Euro erhalten werden", wobei die Zahl der Rentner, die unter die 150-Euro-Stufe fallen, ebenfalls "etwas höher" als 1 Million Begünstigte ist.

"Die 100-Euro-Kategorie umfasst etwa 381 Tausend Rentner", so die gleiche offizielle Quelle aus dem von Rosário Palma Ramalho geleiteten Ministerium.

Die Prämie wird an die Rentner der Sozialversicherung gezahlt - und der Betrag wird in diesem Fall am Dienstag auf dem Konto der Caixa Geral de Aposentação (CGA) eingehen - und auch an "ein anderes System, das in das öffentliche System integriert ist, wie z.B. die Bankangestellten".

Bei der Berechnung und Zuteilung der Prämie werden die an jeden Rentner gezahlten Renten berücksichtigt, wobei gegebenenfalls der Wert einer Sozialversicherungsrente zu dem einer Hinterbliebenenrente der CGA oder umgekehrt addiert wird.

Nach denselben Angaben des Arbeitsministeriums fallen etwa 2,1 Millionen Rentner, die eine Rente der Sozialversicherung beziehen, unter die Sonderzulage, dazu kommen etwa 199.000 Rentner, die eine Rente der CGA erhalten, und mehr als 91.000 Rentner, die unabhängige Renten aus beiden Systemen (Sozialversicherung und CGA) beziehen.

Im Falle dieser 91 Tausend Rentner, deren Renten von beiden Systemen bearbeitet werden, wird die Zulage von jeder der zuständigen Stellen im Verhältnis zum Wert ihrer jeweiligen Rente zum Zeitpunkt der Gewährung der Zulage, d. h. am Dienstag dieses Jahres im Falle der Sozialversicherungsrente und am 18. Januar im Falle der CGA, aufgeteilt und ausgezahlt.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf ca. 420 Millionen Euro, wobei derselbe Betrag vom Staatshaushalt getragen wird.