Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Portugal keine Erbschaftssteuer, sondern eine Stempelsteuer ("Stamp Duty"), die auf die Übertragung von Vermögenswerten von Todes wegen oder bei Schenkungen zu Lebzeiten erhoben wird.
Welche Auswirkungen auf die Erbfolge gibt es in Portugal?
Das portugiesische Erbrecht wendet die Zwangserbschaft an, d. h. ein bestimmter Teil Ihres Vermögens, nämlich das weltweite Vermögen, geht automatisch auf Ihre direkte Familie über. Das bedeutet, dass Ihr Ehepartner, Ihre (leiblichen und adoptierten) Kinder und Ihre direkten Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern und Großeltern) einen Teil Ihres Nachlasses erhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde.
Wenn Sie beabsichtigen, besondere Regelungen zu treffen, um diese Regel außer Kraft zu setzen, können Sie in Portugal ein Testament verfassen.
Beachten Sie, dass unverheiratete Lebenspartner (es sei denn, sie leben seit mindestens zwei Jahren zusammen und haben die portugiesischen Behörden förmlich über die Verbindung informiert) und Stiefkinder (es sei denn, sie sind rechtlich adoptiert) nicht als unmittelbare Angehörige gelten - und daher keinen Anteil an Ihrem Nachlass erhalten.
Wie gilt die Erbfolge für ausländische Staatsangehörige?
Nach der EU-Erbrechtsverordnung Brüssel IV gilt für Ihren Nachlass normalerweise das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie jedoch wählen, dass stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit gilt, wodurch die portugiesischen Vorschriften über die Zwangserbfolge außer Kraft gesetzt werden könnten.
Diese Wahl muss in Ihrem Testament oder in einer gesonderten Erklärung zu Lebzeiten eindeutig festgelegt werden.
Wer unterliegt der Stempelsteuer?
Der allgemeine Steuersatz in Portugal beträgt 10 % und gilt für Erbschafts- oder Schenkungsempfänger. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen für enge Familienangehörige, darunter:
- Ehegatten oder Lebenspartner: Auf das Erbe eines Ehegatten oder Lebenspartners ist keine Steuer zu zahlen.
- Kinder, Enkelkinder und Adoptivkinder: Auf Erbschaften von Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern ist keine Steuer zu entrichten.
- Eltern und Großeltern: Auf die Erbschaft von Kindern oder Enkelkindern ist keine Steuer zu entrichten.
Der Stempelsteuer unterliegende Vermögenswerte
Die Stempelsteuer gilt für die Übertragung aller in Portugal befindlichen Vermögenswerte, unabhängig davon, wo der Verstorbene oder der Begünstigte der Erbschaft seinen Wohnsitz hat. Dazu gehören:
- Immobilien: Grundstücke, einschließlich Häuser, Wohnungen und Grundstücke.
- Bewegliche Vermögenswerte: Persönliche Gegenstände, Fahrzeuge, Boote, Kunstwerke und Aktien.
- Bankkonten: Sparkonten, Girokonten und Anlagekonten.
- Unternehmensbeteiligungen: Eigentumsanteile an in Portugal tätigen Unternehmen oder Betrieben.
- Kryptowährungen
- Geistiges Eigentum
Auch wenn das Erben eines Vermögenswerts von Vorteil sein kann, ist es wichtig, daran zu denken, dass es auch mit ausstehenden Schulden verbunden sein kann, die beglichen werden müssen.
Berechnung der Stempelsteuer
Um die zu zahlende Stempelsteuer zu berechnen, wird der steuerpflichtige Wert der Erbschaft oder Schenkung ermittelt. Der steuerpflichtige Wert ist der Marktwert des Vermögens zum Zeitpunkt des Todes oder der Schenkung, bzw. im Falle von Immobilien mit Sitz in Portugal ist der steuerpflichtige Wert der für Steuerzwecke registrierte Wert des Vermögens. Wurde die Immobilie von einem Ehegatten oder Lebenspartner geerbt/verschenkt und war sie während der Ehe oder des Zusammenlebens Miteigentum, wird der steuerpflichtige Wert anteilig geteilt.
Sobald der steuerpflichtige Wert ermittelt ist, wird der Steuersatz von 10 % angewandt. Die endgültige Steuerschuld wird auf der Grundlage des von jedem Begünstigten erhaltenen Nettovermögens berechnet.
Mögliche Steuerbefreiungen und -erleichterungen
Neben den Steuerbefreiungen für enge Familienangehörige gibt es weitere Befreiungen und Erleichterungen, die die Stempelsteuerpflicht verringern oder aufheben können.
Dazu gehören:
- Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen: Spenden an anerkannte gemeinnützige Einrichtungen sind von der Steuer befreit.
- Übertragungen an behinderte Begünstigte: Für Erbschaften an abhängige oder schwerbehinderte Personen können Steuererleichterungen gewährt werden.
Dokumente, Einreichungen und Fristen
Auch wenn Sie eine steuerbefreite Schenkung oder Erbschaft erhalten, müssen Sie in Portugal einen Antrag bei den Steuerbehörden stellen. Die folgenden Dokumente mit den entsprechenden Fristen sind zu beachten:
- Erbschaft: Das Formular Muster 1 muss bis zum Ende des dritten Monats nach dem Tod eingereicht werden.
- Schenkung: Das Formular nach Muster 1 muss innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der Schenkung eingereicht werden.
Zahlung und Fälligkeit der Stempelabgabe
Die Stempelsteuer muss von der Person, die die Erbschaft oder Schenkung erhält, innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung des Todesfalls und im Falle der Annahme einer Schenkung bis zum Ende des darauf folgenden Monats entrichtet werden. Beachten Sie, dass das Eigentum an einem Vermögenswert nicht übertragen werden kann, solange die Steuer nicht gezahlt ist. Außerdem können Sie den Vermögenswert nicht verkaufen, um die Steuer zu zahlen.
Nachlassverteilung und Steuerberatung
Sie können ein "weltweites" Testament errichten, das Ihr Vermögen in allen Gerichtsbarkeiten abdeckt, aber das ist nicht ratsam. Wenn Sie bedeutende Vermögenswerte in mehreren Ländern haben, sollten Sie separate Testamente für jedes Land in Erwägung ziehen.
Für diejenigen, die Vermögen in Portugal haben, ist es ratsam, ein Testament in Portugal zu errichten.
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Die Abwicklung von Erbschaftssteuerangelegenheiten in Portugal kann komplex sein, insbesondere für nicht in Portugal ansässige Personen oder Personen mit komplexen Erbschaftssituationen.
Die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung kann eine persönliche Unterstützung, eine intelligente Bewertung des Erbschaftsszenarios und Hilfe bei der Minimierung oder Optimierung von Verbindlichkeiten bieten.
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