Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass die Nutzer von Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen mit Bankkarten oder kontaktlosen Geräten bezahlen können, ohne dass ein Abonnement erforderlich ist, und dass der Preis pro kWh, Kilogramm oder Minute/Sitzung angegeben wird.
Die Richtlinie sieht vor, dass bis 2026 an den Hauptverkehrsstraßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) Stationen mit einer Mindestleistung von 400 Kilowatt (kW) in einem Abstand von mindestens 60 km installiert werden, wobei die Leistung bis 2028 auf 600 kW erhöht wird.
Die Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass bis 2031 mindestens alle 200 km Wasserstofftankstellen entlang des TEN-Kernnetzes installiert werden.
Die neuen Regeln werden sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.