In der Verordnung, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wurde, heißt es, dass "die Verordnung [...] im Monat nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt [...] und nicht für Reservierungen gilt, die nachweislich vor diesem Datum vorgenommen wurden".

Die Zahlung der Steuer in dieser Gemeinde im Bezirk Viana do Castelo gilt ab 16 Jahren und ist auf maximal "sieben aufeinanderfolgende Nächte" begrenzt.

Der Betrag beträgt in der Nebensaison einen Euro und gilt für alle Beherbergungsbetriebe, einschließlich lokaler Unterkünfte, Campingplätze und Wohnwagenparks.

Die Verordnung besagt, dass die Gebühr auch für "bezahlte Übernachtungen" in Hotels, Pensionen, Apartmenthotels, Feriendörfern und Appartements sowie in Einrichtungen des ländlichen Tourismus oder des Fremdenverkehrs zu entrichten ist.

Folgende Personen sind von der Zahlung befreit: "behinderte Bürger mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen" und "ehemalige Kombattanten oder Witwen/Witwer ehemaliger Kombattanten, die im Besitz des Ausweises sind".

Das Gleiche gilt für "Bürger, deren Aufenthalt durch eine ordnungsgemäß nachgewiesene Zwangsräumung oder eine ähnliche Situation begründet ist", oder die "vorübergehend von öffentlichen sozialen Einrichtungen des Staates und/oder der Gemeinden in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht sind".

Die Ausnahmeregelung gilt auch für Personen, die aufgrund einer "sozialen Notlage oder eines Katastrophenschutzes" untergebracht sind oder die sich "aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern" "vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern dies von den für diesen Asylantrag zuständigen Stellen ordnungsgemäß nachgewiesen wird".

Das Gleiche gilt für die erste Nacht für "Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise, insbesondere nach Santiago de Compostela oder Fátima, zurückzuführen ist, sofern dies durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument ordnungsgemäß nachgewiesen wird".

Als Begründung für die Erhebung der Steuer führt die Gemeinde "Statistiken an, die einen erheblichen Anstieg der Touristenbelegung in den letzten Jahren belegen".

"Von 2013 bis 2022 stieg die Zahl der Übernachtungen in der Gemeinde Caminha von 46.992 auf 117.208, also um 249,42 %", so die Gemeindeverwaltung.

Aus der Verordnung geht auch hervor, dass das Hotelangebot derzeit aus "512 Zimmern, 325 in Hotelanlagen, 118 in lokalen Unterkünften und 69 im ländlichen und Wohntourismus" besteht.