Die neuen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Verkehr von Schiffen des Seetourismus, Privatpersonen und Strandbenutzern sowohl im Wasser als auch in der Nähe der Benagil-Höhle und der Höhlen zu regeln, wurden am 30. Juli in einer offiziellen Mitteilung veröffentlicht.
Das Anlanden oder die Benutzung des Sandes in der Benagil-Höhle durch Privatpersonen und Unternehmen ist nun verboten, ebenso wie der Zugang zu den Höhlen durch Schwimmen oder mit Schwimmhilfen sowie der Verleih von Kajaks ohne Führer im Höhlenbereich.
Auch die Anzahl der Boote und Kajaks in der Höhle, die maximalen Besuchszeiten und das Verhältnis von einem geführten Kajak zu sechs Kajaks mit Besuchern bei Kajaktouren in dem Gebiet sind begrenzt.
Außerdem sind Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder) vorgesehen, die in den schwersten Fällen bis zu 216.000 Euro betragen können, wenn die Betreiber von Schiffen, die für den Seetourismus eingesetzt werden, die in der Bekanntmachung festgelegten Regeln nicht einhalten.
Die Bekanntmachung, die 10 Arbeitstage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt, ist das Ergebnis der Arbeit der im August 2023 gegründeten Arbeitsgruppe Höhlen von Benagil.
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