Das ISS berichtete, dass die Dienstleistung nun "durch Vorlage eines Dokuments, das die Inhaberschaft des Bankkontos belegt, an den persönlichen Kundenschaltern der Sozialversicherung" erbracht wird.

Die Sozialversicherung versichert jedoch, dass sie mit dem Institut für Informatik zusammenarbeitet, um die Sicherheit bei diesem Verfahren zu erhöhen.

"Das Institut für Informatik hat die Kriminalpolizei über das Auftreten dieser Situationen informiert und den betroffenen Bürgern/Begünstigten empfohlen, bei den Polizeibehörden Anzeige zu erstatten und die digitale Sicherheit aller ihrer Geräte auf dem neuesten Stand zu halten, um deren missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Die Geschädigten werden Zugang zu Entschädigungen haben.

Der ISS versicherte außerdem, dass er Maßnahmen ergreifen werde, um die Situation der von dem Betrug betroffenen Begünstigten zu verbessern.

Die Geschädigten werden "finanzielle Unterstützung" erhalten. Dazu müssen sie ein Verfahren einhalten, um die Art und den Wert der nicht erhaltenen Leistung zu bestimmen.