Die Bekanntmachung mit der Liste der qualifizierten Berufe und Wirtschaftstätigkeiten, die von den beiden Stellen für die Eintragung in die neue Steuervergünstigung für wissenschaftliche Forschung und Innovation (IFICI+) anerkannt werden, die die Regelung für Personen ohne festen Wohnsitz (NHR) ersetzt, wurde veröffentlicht.

Diese Berufe kommen zu denen hinzu, die bereits in der im Dezember veröffentlichten Verordnung enthalten sind, die die Eintragung der Begünstigten in die genannte Regelung regelt.

Nach den Bekanntmachungen der IAPMEI - Agentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und der AICEP - Agentur für Investitionen und Außenhandel Portugals, gelten folgende Berufe als qualifiziert für die Zwecke der Steuervergünstigung für wissenschaftliche Forschung und Innovation

  • Generaldirektor und Geschäftsführer von Unternehmen;
  • Leiter von Verwaltungs- und Handelsdiensten;
  • Führungskräfte in Hotels, Restaurants und im Einzelhandel;
  • Fachleute in den Bereichen Physik, Mathematik, Ingenieurwesen und verwandten technischen Wissenschaften;
  • Mediziner;
  • Universitäts- und Hochschullehrer;
  • Experten in den Bereichen Finanzen, Buchhaltung, Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Regisseure;
  • Verwandte Film-, Theater-, Fernseh- und Radioproduzenten und -regisseure;
  • Techniker und Berufe in Wissenschaft und Technik, mittleres Niveau.

Zu den von der AICEP und der IAPMEI als volkswirtschaftlich relevant anerkannten Tätigkeiten gehören unter anderem einige Berufe im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe, im Bildungswesen, im Gesundheitswesen, in der verarbeitenden Industrie oder in der Informations- und Kommunikationstechnologie, in der Beratung, im Finanz- oder Versicherungswesen.

Zusätzlich zu der Liste der Berufe und Tätigkeiten heißt es in der Bekanntmachung, dass "alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die im Rahmen von Investitionsprojekten ausgeübt werden, die als von potenziellem nationalem Interesse (PIN) anerkannt sind, sowie Investitionsprojekte für den Innenbereich (PII) ebenfalls abgedeckt sind".

Die Beurteilung der Anträge auf Eintragung von Einzelpersonen in die IFICI erfolgt durch die AICEP (für Unternehmen mit einem Umsatz von über 75 Millionen Euro) und durch die IAPMEI (Umsatz unter 75 Millionen Euro) oder wenn sie ihre Tätigkeit im Rahmen eines als PIN oder PII eingestuften Projekts fortsetzen.

Die Steuerregelung IFICI+ ermöglicht es den erfassten Fachleuten, einen IR-Satz von 20 % auf Einkünfte aus abhängiger und selbständiger Arbeit (Kategorien A und B) zu zahlen, einschließlich Befreiungen für andere Einkünfte wie z. B. Kapitalerträge.

Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, dürfen die Betroffenen in den letzten fünf Jahren vor der Registrierung keinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal gehabt haben und auch nicht in den Genuss von NHR oder Regressar (für ehemalige Einwohner, die nach Portugal zurückgekehrt sind) kommen.