Laut Post heißt es in dem Gesetzesdekret: "Die Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 sieht die regelmäßige Inspektion von Krafträdern, Dreirad- und Vierradfahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ vor. Das Gesetzesdekret Nr. 144/2012 vom 11. Juli in seiner aktuellen Fassung, mit dem die technische Inspektionsregelung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger genehmigt wurde, legte die Inspektionspflicht für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 250 ccm fest und machte es notwendig, diese Anforderung mit der in der oben genannten Richtlinie festgelegten zu harmonisieren."
Bei der Inspektion werden verschiedene Faktoren, die für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge relevant sind, bewertet. Die Bremsanlage, die Lenkung, das Sichtfeld, der Einbau von Leuchten, Beleuchtungseinrichtungen und elektronischen Bauteilen, die Achsen, Räder und Reifen, der Rahmen und die Karosserie sowie die Überprüfung des Geräuschpegels und der Schadstoffemissionen.
Elektrofahrzeuge sind von der jährlichen Inspektionspflicht ausgenommen, nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Benzin- oder Dieselmotoren müssen teilnehmen.