Der Internal Revenue Service ist bereit, willens und in der Lage, den Behörden weltweit bei der Durchsetzung der Steuergesetze zu helfen - insbesondere bei der Weitergabe von Informationen über die Steuerzahler.

In Zhang v. Vereinigte Staaten legten die Steuerzahler vor kurzem Berufung gegen eine Entscheidung des US-Bezirksgerichts für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ein, mit der ihr Einspruch gegen eine Vorladung zur Auskunftserteilung durch den IRS abgelehnt wurde. Die Vorladung erfolgte auf Ersuchen der kanadischen Steuerbehörde; zwischen den USA und Kanada besteht ein bilaterales Steuerabkommen.

Das Gericht des Neunten Bezirks stellte sich auf die Seite der IRS und erklärte, die Behörde könne Informationen für eine ausländische Regierung einholen, wenn die Anfrage den anerkannten Richtlinien entspreche.

Die Beschwerdeführer bestritten nicht, dass die IRS ihrer Pflicht nachgekommen war (wie in dem Präzedenzfall von 1964 U.S. v. Powell), indem er einen Anscheinsbeweis für guten Glauben erbrachte. Stattdessen hätte das Bezirksgericht Beweise für die Bösgläubigkeit Kanadas als relevant für die Frage ansehen müssen, ob die Ausstellung der Vorladung einen Missbrauch des Gerichtsverfahrens darstellt.

"Wir haben vor kurzem fast identische Argumente geprüft und zurückgewiesen", antwortete der Circuit Court. "Wir tun dies heute erneut."

Wie und warum der Informationsaustausch erfolgt

Die Staaten tauschen Steuerinformationen hauptsächlich auf drei Arten aus:

  • Der automatische Austausch (z. B. BEPS-Aktion 5, OECD-Mindeststandard und FACTA) ist Routine und in der Regel mit standardisierten Finanz-/Banktransaktionen verbunden.
  • Spontaner Austausch, wenn ein Land ein anderes Land auf ein potenzielles Steuerproblem aufmerksam macht (in der Regel durch bilaterale Steuerabkommen erleichtert); und
  • Gezielte Anfragen, die typischerweise von einem Land initiiert werden, um Informationen im Rahmen einer Untersuchung gegen einen Einwohner oder Bürger zu erhalten (wie in Zhang).

Wenn ein US-Steuerzahler dem Auskunftsersuchen der ausländischen Regierung nicht nachkommt, kann der IRS die Vorladungsbefugnis der Verwaltung nutzen, um die Vorladung vor Gericht durchzusetzen (ebenfalls in Zhang).

Der Austausch dieser Informationen erfolgt im Rahmen internationaler Abkommen wie: bilaterale Steuerabkommen, Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen (TIEAs), multilaterale Abkommen und Vereinbarungen, denen die USA beigetreten sind, wie z. B. das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen der OECD und des Europarats, zwischenstaatliche Vereinbarungen im Rahmen von FATCA, Abkommen über die Umsetzung und Koordinierung der Steuerpolitik in den U.US-Territorium Steuerimplementierungs- oder Koordinierungsabkommen zwischen den USA und ihren Territorien Amerikanisch-Samoa, Guam, dem Commonwealth der Nördlichen Marianen, Puerto Rico und den US-Jungferninseln sowie Verträge über gegenseitige Rechtshilfe.

Die Vereinigten Staaten und fünf ihrer Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig bei der Erhebung von Steuern, die unter ihre jeweiligen Steuerabkommen fallen (Mutual Collection Assistance Program): Kanada, Frankreich, Dänemark, Schweden und die Niederlande. Die ausgetauschten Informationen können Namen, Adressen, ID-Nummern, Steuerarten und -beträge sowie alle anderen für die Steuererhebung erforderlichen Informationen umfassen.

Steuerzahler mit internationalem Besitz müssen sich darüber im Klaren sein, dass Informationen heute ungehinderter als je zuvor über die Grenzen fließen. Ihr Steuerexperte muss in der Lage sein, diese und viele andere komplexe grenzüberschreitende Fragen zu Vermögen, Einkommen und Steuervollstreckung zu klären, andernfalls könnten die Folgen schwerwiegend sein. Wenn wir Ihnen helfen können, lassen Sie es uns bitte wissen.

Über die Autorin

Alicea Castellanos ist die Geschäftsführerin und Gründerin von Global Taxes LLC. Alicea Castellanos verfügt über mehr als 17 Jahre Erfahrung im Bereich der Steuerberatung und -einhaltung für vermögende Familien und deren Berater in den USA. Vor der Gründung von Global Taxes gründete und leitete Alicea eine Boutique-Steuerkanzlei und arbeitete bei einer renommierten globalen Anwaltskanzlei und CPA-Firma. Alicea ist auf die US-Steuerplanung und -einhaltung für nicht-amerikanische Familien mit globalen Vermögens- und Vermögensschutzstrukturen spezialisiert, zu denen nicht-amerikanische Trusts, Nachlässe und Stiftungen mit US-Bezug gehören.

Alicea ist außerdem spezialisiert auf ausländische Investitionen in US-Immobilien und andere US-Vermögenswerte, Steuerplanung vor der Einwanderung, US-Auswanderungsangelegenheiten, US-Personen, die ausländische Schenkungen und Erbschaften erhalten, Einhaltung von Vorschriften für ausländische Konten und Vermögenswerte, freiwillige Offshore-Angaben/Steueramnestien, FATCA-Registrierung und ausländische Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig werden möchten. Alicea spricht fließend Spanisch und hat Arbeitskenntnisse in Portugiesisch.

Alicea ist aktives Mitglied der Society of Trusts & Estates Practitioners (STEP), der New York State Society of Certified Public Accountants (NYSSCPAs), des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA), der International Fiscal Association (IFA), Mitglied von Clarkson Hyde Global, einer weltweiten Vereinigung von Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern, Steuerexperten und Unternehmensberatern sowie des Global Referral Network (GRN).

Im Jahr 2020 wurde Alicea mit dem prestigeträchtigen NYSSCPA Forty Under 40 Award ausgezeichnet, da sie über bemerkenswerte Fähigkeiten verfügt und im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer einen sichtbaren Unterschied macht.

In den Jahren 2021 und 2022 war Alicea Gold- bzw. Silbergewinnerin der Citywealth's Powerwomen Awards in der Kategorie USA - Frau des Jahres - Geschäftswachstum (Boutique). Im Jahr 2023 setzte sie ihre Erfolgsserie fort und erhielt die Gold-Auszeichnung für das Unternehmen des Jahres - Weibliche Führung (Boutique). Darüber hinaus ist Alicea derzeit im Global Elite Directory 2023 gelistet, einem jährlichen, exklusiven Verzeichnis der weltweit besten Anwälte und herausragenden Vermögensberater, die sehr vermögende Kunden beraten.

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Alicea Castellanos, CPA, TEP, N.P.

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