Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass ein Steuerzahler, dessen KAG mehr als 100 Euro, aber weniger als 500 Euro wert ist, automatisch in zwei Raten bzw. bei einem Wert von mehr als 500 Euro in drei Raten aufgeteilt wird, die im Mai und November bzw. im Mai, August und November gezahlt werden.

Nach den Daten von AT wurden in diesem Jahr 4.082.440 KAG-Abrechnungen ausgestellt, davon 916.359 im Wert von bis zu 100 Euro. Diese Grundgesamtheit umfasst 2.486.548 mit einem Steuerwert zwischen 100 und 500 Euro und 679.533 mit einem Wert von über 500 Euro.

Aus denselben Informationen geht hervor, dass in diesem Jahr 556.011 Steuerpflichtige die KAG-Vorauszahlung für 2023 geleistet haben, d.h. sie haben die in der Abrechnung vom Mai enthaltene Referenz verwendet, um die Steuer in voller Höhe zu zahlen.

Die KAG-Sätze werden von den Gemeinden jährlich zwischen einem Mindestwert von 0,3 % und einem Höchstwert von 0,45 % festgesetzt, wobei für leerstehende oder baufällige Immobilien höhere Sätze vorgesehen sind. Die KAG wird auf der Grundlage des in den Matrizen ausgewiesenen Steuerwertes (VPT) am 31. Dezember des Jahres, auf das sich die Steuer bezieht, berechnet.