Nach Angaben der Steuer- und Zollbehörde (AT) umfasst der Begriff des Rechtsträgers gemäß dem Artikel des IMI-Kodex, der erhöhte Steuersätze vorsieht [Artikel 112.º], "unter anderem natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in einem Gebiet mit einer privilegierten Steuerregelung haben".
Das IMI-Gesetzbuch sieht vor, dass ein erhöhter Steuersatz von 7,5 % dieser Steuer für Immobilien gilt, die im Besitz von Steuerpflichtigen sind, die ihren Steuerwohnsitz in einem Land, einem Gebiet oder einer Region haben, das/die einer günstigeren Steuerregelung unterliegt, oder die im Besitz einer "Einrichtung sind, die direkt oder indirekt von einer Einrichtung kontrolliert wird, die ihren Steuerwohnsitz in einem Land, einem Gebiet oder einer Region hat, das/die einer günstigeren Steuerregelung unterliegt".
Derselbe Artikel schließt von dieser Erhöhung des Steuersatzes ausdrücklich Immobilien aus, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden. Eine Reihe von Fragen, die mehrere Steuerzahler an das AT richteten, zielte jedoch darauf ab, zu verstehen, ob dieser Ausschluss auch dann gilt, wenn die Immobilie einer Einrichtung gehört, die nicht in einem Steuerparadies ansässig ist, aber von einer natürlichen Person mit Wohnsitz in einem dieser Gebiete kontrolliert wird oder kontrolliert werden soll.
Obwohl in den Ersuchen um verbindliche Auskünfte des Finanzamts verschiedene Situationen angesprochen werden, ist die Schlussfolgerung der Steuerbehörden immer ähnlich, und zwar in dem Sinne, dass der erhöhte KAG-Satz gilt.