Diese Regelung sieht einen Sondersteuersatz von 20 % auf das Nettoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Kategorie A) und das Einkommen aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit (Kategorie B) aus bestimmten, nachstehend genannten beruflichen Tätigkeiten für einen Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Jahren sowie eine Steuerbefreiung für im Ausland erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit, Kapital (Kategorie E), Vermögen (Kategorie F) und Kapitalerträge (Kategorie G) vor. Diese neue Steueranreizregelung wurde für Steuerzahler eingeführt, die:

  • einen steuerlichen Wohnsitz in Portugal haben;
  • in keinem der vorangegangenen fünf Jahre in Portugal ansässig waren;
  • Einkünfte aus einer Tätigkeit erzielen, die unter die folgenden Kategorien fällt:
- Akademische Lehrtätigkeit an Universitäten und wissenschaftliche Forschungstätigkeiten im Rahmen des nationalen Wissenschafts- und Technologiesystems;

- Qualifizierte Arbeitsplätze im Rahmen der vertraglichen Vergünstigungen für produktive Investitionen unter den im geltenden Gesetz vorgesehenen Bedingungen;

- Hochqualifizierte Arbeitsplätze, wie sie in einer von den für die Bereiche Finanzen und Wirtschaft zuständigen Regierungsmitgliedern erlassenen Verordnung definiert sind, ausgeübt in: (i) Unternehmen, die in dem Geschäftsjahr, in dem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, oder in den fünf vorangegangenen Geschäftsjahren einen förderfähigen Antrag gestellt haben und die nach den Bedingungen des geltenden Gesetzes in den Genuss der Steuerregelung zur Investitionsförderung (Regime Fiscal de Apoio ao Investimento) gekommen sind oder kommen werden; oder (ii) Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, deren Haupttätigkeit einem Tätigkeitscode (CAE) entspricht, der in einer von den für die Bereiche Finanzen und Wirtschaft zuständigen Regierungsmitgliedern erlassenen Verordnung festgelegt ist, und die in dem Geschäftsjahr, in dem sie ihre Tätigkeit aufgenommen haben, oder in einem der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre mindestens 50 % ihres Umsatzes exportiert haben;

- andere qualifizierte Arbeitsplätze und Mitglieder der Leitungsorgane von Einrichtungen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und von der Agência para o Investimento e Comércio Externo de Portugal, E.P.E. oder von der IAPMEI - Agência para a Competitividade e Inovação, I.P.

- Forschung und Entwicklung, die vom Personal durchgeführt wird, sofern die Kosten für die Zwecke der Steueranreizregelung für Forschung und Unternehmensentwicklung unter den im geltenden Gesetz vorgesehenen Bedingungen förderfähig sind;

- Arbeitsplätze und Mitglieder der Leitungsorgane von Unternehmen, die als Start-up-Unternehmen zertifiziert sind, unter den im geltenden Gesetz vorgesehenen Bedingungen; oder

- Arbeitsplätze oder andere Tätigkeiten, die von Steueransässigen in den autonomen Regionen der Azoren und Madeira ausgeübt werden, unter den Bedingungen, die durch regionale Gesetzesdekrete festgelegt werden.


Zu den hochqualifizierten Arbeitsplätzen gehören derzeit Geschäftsführer und leitende Angestellte, Leiter von Verwaltungs- und Handelsdiensten von Unternehmen, Leiter von Produktions- und Spezialdiensten, Fachleute für Informations- und Kommunikationstechnologien.

Zu den Industrie- und Dienstleistungsunternehmen gehören die verarbeitende Industrie, Computerprogrammierung, Beratung und damit verbundene Tätigkeiten, Datenverarbeitung, Informationsdomizilierung und damit verbundene Tätigkeiten, Webportale, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung.

Obwohl diese neue Steueranreizregelung nur für Einkünfte aus den oben genannten Tätigkeiten gilt, ist die Einführung dieser neuen Regelung durch die portugiesische Regierung dennoch zu begrüßen, da es sich nicht nur um eine sehr günstige Regelung handelt, die darauf abzielt, Talente und qualifizierte Arbeitskräfte nach Portugal zu holen, sondern auch das Wachstum von Unternehmen in Portugal fördern soll.

Darüber hinaus hat die portugiesische Regierung bereits angekündigt, dass die Berufs- und Unternehmenskategorien, die in den Genuss des Sondersteuersatzes von 20 % auf das Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit (Kategorie A) und auf das Einkommen aus Unternehmen und Freiberuflern (Kategorie B) kommen können, bald ausgeweitet werden, was bedeutet, dass diese Regelung in Zukunft noch attraktiver wird, da noch mehr Menschen von ihr profitieren können.

Credits: Bild zur Verfügung gestellt; Autor: Kunde;

Geschrieben von Patrícia Cabriz, Mitarbeiterin in der CCA-Abteilung für Privatkunden

Website: www.cca.law