"Die Ermäßigung von 20 % gilt für Immobilien, deren Verträge beim Finanzamt registriert sind und für das Jahr gelten, in dem die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird. Der Anreiz ist im Gesetz vorgesehen, aber seine Anwendung und die Höhe der Ermäßigung (die bis zu 20 % des KAG-Satzes betragen kann) hängen vom Willen der Gemeinden ab, ohne auf die Interessenbekundung der Eigentümer zu verzichten", fügte die lokale Behörde hinzu.
Der ursprünglich vom Stadtrat gebilligte Vorschlag wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen des Steuerpakets für das kommende Jahr gebilligt.
"Diese besondere Maßnahme, die darauf abzielt, den Mietwohnungsmarkt zu stimulieren und Eigentümer zu unterstützen, die ihr Immobilienvermögen in den Dienst dieses verfassungsmäßig verankerten Bedürfnisses stellen, muss bei den Dienststellen der Stadtverwaltung beantragt werden, da ihre Anwendung nicht automatisch erfolgt", warnt der Stadtrat.
Daher müssen Eigentümer, die an dieser Leistung interessiert sind und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen - d.h. die über einen ordnungsgemäß bei der Steuerbehörde registrierten Dauermietvertrag verfügen - bis zum 29. November den Antrag ausfüllen und einreichen, der über die Online-Dienste (Abteilung Stadtsanierung) oder persönlich im Bürgerbüro erhältlich ist.