"In der Regel müssen Euro-Banknoten und -Münzen bei allen Transaktionen akzeptiert werden, unabhängig von ihrer Art. Der Gläubiger ist verpflichtet, jede Art von Banknoten oder Münzen anzunehmen, und kann sie grundsätzlich nicht ablehnen", erklärt der BdP auf seiner Website.

Die Bankenaufsicht stellt klar, dass "eine eventuelle Ablehnung von Euro-Banknoten und -Münzen als Zahlungsmittel nur auf Treu und Glauben beruhen kann (z. B. im Falle eines Missverhältnisses zwischen dem Wert der vom Schuldner vorgelegten Banknote und dem dem Gläubiger geschuldeten Betrag) oder auf einer Vereinbarung der Parteien über die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels".

"Dieses Verständnis spiegelt das wider, was in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. März 2010 über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des gesetzlichen Zahlungsmittels Euro-Banknoten und -Münzen dargelegt ist", so der BdP.

In Portugal gibt es jedoch gesetzliche Einschränkungen bei der Bezahlung mit Bargeld:

Im Gesetz Nr. 92/2017 vom 22. August, das die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels bei Transaktionen mit Beträgen von 3.000 Euro oder mehr vorschreibt und das Allgemeine Steuergesetz sowie das Allgemeine Regime der Steuerdelikte ändert;

Im Gesetzesdekret Nr. 246/2007 vom 26. Juni, "wonach niemand verpflichtet ist, bei einer einzigen Zahlung mehr als 50 laufende Euro-Münzen anzunehmen, mit Ausnahme des Staates, über das Schatzamt, der Banco de Portugal und der Kreditinstitute, deren Tätigkeit in der Entgegennahme von Publikumseinlagen besteht", erklärt der BdP.

"Für die Weigerung, Banknoten und Münzen in Euro auszuzahlen, sind keine Sanktionen vorgesehen. Diese Weigerung hat jedoch Folgen für das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis. Nach dem portugiesischen Zivilgesetzbuch erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung, wenn er die ihm angebotene Rate leistet, und der Gläubiger kann sogar in Verzug geraten, wenn er die ihm angebotene Rate ohne rechtfertigenden Grund nicht annimmt", heißt es auf der Website des BdP.