An der Spitze der Tabelle steht Italien mit 891 geschützten Erzeugnissen, gefolgt von Frankreich (767), Spanien (394), Griechenland (284) und Portugal (212).
Am anderen Ende der Tabelle stehen Estland mit nur zwei geografischen Angaben, Luxemburg und Malta (jeweils drei) sowie Lettland (vier).
Geografische Angaben begründen geistige Eigentumsrechte für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, deren Eigenschaften mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängen, und umfassen drei Kategorien: g.U. - geschützte Ursprungsbezeichnung (Lebensmittel und Wein), g.g.A. - geschützte geografische Angabe (Lebensmittel und Wein) und g.A. - geografische Angabe (Spirituosen und aromatisierte Weine).
Die als DOP eingetragenen Produkte sind diejenigen, die am stärksten mit dem Ort, an dem sie hergestellt werden, verbunden sind.
Die portugiesische Liste beginnt, in alphabetischer Reihenfolge, mit Brandy aus dem Alentejo und endet mit Kalbfleisch aus Lafões.
Um den Namen eines Erzeugnisses eintragen zu lassen, müssen die europäischen Erzeuger oder Erzeugergemeinschaften eine Spezifikation für das Erzeugnis erstellen und gegebenenfalls den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet angeben.