"Das durch das Gesetzesdekret Nr. 287/2003 vom 12. November verabschiedete kommunale Grundsteuergesetz legt in den Artikeln 38 und 39 fest, dass eines der objektiven Elemente, die in die Berechnungsformel des Bewertungssystems für städtische Gebäude einfließen, der durchschnittliche Bauwert pro Quadratmeter ist. Diese Verordnung behält die bis zum Jahr 2023 geltenden Werte bei."

Der Quadratmeterpreis für die Zwecke des KAG und der steuerlichen Bewertung von Immobilien wird 2023 um 25 Euro auf 665 Euro erhöht.

Es handelt sich um den durchschnittlichen Gebäudewert pro Quadratmeter, der im Jahr 2023 auf 532 Euro plus 25 % festgesetzt wurde, wie im kommunalen Grundsteuergesetz (CIMI) festgelegt.

Unter Berücksichtigung der CIMI-Formel ergibt sich somit ein Wert von 665 Euro, der höchste seit 2003, dem Jahr, in dem das KAG den Gemeindebeitrag ersetzt hat.

Der Quadratmeterpreis ist eines der Elemente, die in die Berechnungsformel des Bewertungssystems für städtische Gebäude einfließen und folglich auch in die Bestimmung des steuerlichen Vermögenswerts (VTP), auf den der KAG-Satz angewandt wird.

Der Quadratmeterpreis wird jährlich per Regierungsdekret auf Vorschlag der Nationalen Kommission für die Bewertung städtischer Gebäude (CNAPU) festgelegt.