Alle Steuerzahler, die Eigentümer von Immobilien (Häuser, Geschäfte, Garagen usw.) sind, müssen die Steuer jedes Jahr zahlen. Dazu wird bis zum 30. April ein Schreiben mit dem Betrag und den Zahlungsmodalitäten verschickt. Die Zahlungsfristen sind jedoch je nach Höhe des zu zahlenden Betrags unterschiedlich.
Für Steuerzahler mit einem Betrag von über 500 Euro kann die KAG in drei Raten gezahlt werden: eine im Mai, eine im August und eine im November. Für Steuerzahler mit einem Wert zwischen 100 und 500 Euro erfolgt die Zahlung in zwei Raten: Mai und November, während Steuerpflichtige mit einem Wert von 100 Euro oder weniger eine einzige Rate im Mai zu zahlen haben.
Die Steuerpflichtigen können den gesamten Steuerbetrag auf einmal zahlen, wobei der Gesamtbetrag in dem Schreiben angegeben wird, das mit dem im Mai zu zahlenden Betrag versandt wird. Bei Nichteinhaltung der Frist müssen die Steuerzahler gemäß der allgemeinen Regelung für Steuerdelikte Verzugszinsen oder sogar eine Geldstrafe zahlen.
Die IMI-Sätze werden jährlich von den Gemeinden, in denen sich die Immobilien befinden, festgelegt und liegen zwischen 0,3 % und 0,5 % für städtische Immobilien und 0,8 % für ländliche Immobilien.
Dieser Satz kann unter den besonderen Umständen des Absatzes 18 des genannten Artikels bis zu 0,5 % betragen.