Die Feststellung dieser Unregelmäßigkeiten ist in der Stellungnahme des Rechnungshofs zur Allgemeinen Staatsrechnung 2023 enthalten, die dem Parlament vorgelegt wurde. Das von José Tavares geleitete Gremium warnt, dass die Mietzuschüsse - eine Maßnahme, die 2023 eingeführt wurde, um den Anstieg der Wohnkosten abzumildern - "Risiken aufweisen, die die Wahrhaftigkeit der Zuweisung, die Genauigkeit der Berechnung und folglich die Korrektheit der Zahlung beeinträchtigen können".

In dem Dokument heißt es, dass diese Unterstützung im Jahr 2023 258.661 Begünstigte erreichte, was öffentliche Ausgaben in Höhe von 350 Millionen Euro bedeutete, wobei sich die jährlich gewährte Unterstützung auf etwa 1.351 Euro pro Begünstigtem belief.

Bei der Analyse der Maßnahme wurden "Nichtkonformitäten und andere Situationen bei der Umsetzung" festgestellt, darunter die Tatsache, dass die Zahlung der Unterstützung für "32 Begünstigte, die nicht im nationalen Hoheitsgebiet ansässig sind", verzeichnet wurde, wobei auch "2.867 Personen ohne festen Wohnsitz" davon profitierten.

Zu den Unstimmigkeiten gehörten auch die Situation von 35.229 Begünstigten, denen die Unterstützung gewährt, aber nicht ausgezahlt wurde, sowie die Nichtzahlung der Beträge bis Dezember 2023.

Es handelt sich um eine Unterstützung in Höhe von bis zu 200 Euro pro Monat für Mietverträge, die bis zum 15. März 2023 registriert wurden, und die für Familien bestimmt ist, deren Mietaufwand 35 % übersteigt. Eine der Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung ist, dass der Begünstigte seinen steuerlichen Wohnsitz in Portugal hat.

Trotz der Verbesserungen, die mit den zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen an der Unterstützung vorgenommen wurden, weist die Analyse des TdC auf einige Risiken bei der Umsetzung der Maßnahme hin, wie z.B. die Tatsache, dass die Grundgesamtheit nur jährlich festgelegt wird, ohne dass Aktualisierungen im Hinblick auf veränderte Informationen vorgesehen sind, was dazu führen kann, dass Unterstützungen gezahlt werden, die angesichts der eingetretenen Veränderungen nicht mehr fällig sind, und dass Situationen, die später auftreten, von der Unterstützung ausgeschlossen werden".

Die Tatsache, dass die jährliche Steuererklärung zur Bewertung des Aufwands herangezogen wird, weist ebenfalls Schwachstellen auf, da es "eine große Zeitspanne gibt, in der sich die finanzielle Situation der Mieter erheblich verändert haben kann".

"Die Verwendung des Wertes der Miete, die bei der Eintragung des Vertrages angegeben wurde, führt zu Verzerrungen, insbesondere bei älteren Verträgen, da diese Miete nicht die Erhöhungen widerspiegelt, die in der Zwischenzeit eingetreten sein können", heißt es in der Stellungnahme, in der auch mitgeteilt wird, dass die Begünstigten zwar neue Informationen hinzufügen können, dies aber "nichts an der Tatsache ändert, dass die ursprüngliche Berechnung auf der Grundlage von Informationen erfolgt, die möglicherweise veraltet sind und für die es eine bessere Informationsquelle gibt, wie z. B. von den Vermietern ausgestellte Mietquittungen".

Darüber hinaus sind die Angaben zum Haushalt deklarativ und unterliegen keiner spezifischen Validierung, und es wird auch darauf hingewiesen, dass es keine Kontrolle über Situationen der informellen gemeinsamen Nutzung von Wohnraum gibt.

"Daher wäre es für die Bestimmung der Grundgesamtheit von Vorteil, wenn es die Möglichkeit einer solchen Validierung gäbe, nämlich durch die Identifizierung aller Personen, die einen steuerlichen Wohnsitz in der zu berechnenden Immobilie haben (und die nicht im Mietvertrag eingetragen sind), mit der Verpflichtung des Begünstigten selbst", heißt es in dem Dokument.

Die TdC-Analyse ergab außerdem, dass 25,1 % aller Begünstigten die Höchstunterstützung von 200 Euro erhielten, während 20,8 % zwischen 110 und 200 Euro, 17,5 % zwischen 80 und 110 Euro und 13,1 % zwischen 50 und 80 Euro lagen, während die übrigen eine monatliche Unterstützung von weniger als 50 Euro erhielten.