Laut der in der Fachzeitschrift Human Rights Quarterly veröffentlichten Arbeit sind die fünf Länder mit den besten Ergebnissen beim Schutz der Arbeitnehmerrechte Kanada, Schweden, Neuseeland, Norwegen und Portugal. Die fünf schlechtesten sind Iran, Syrien, Nordkorea, China und Irak.
In einer Erklärung erklärte die Universität, dass die Daten Teil des Jahresberichts 2023 des CIRIGHTS-Datenprojekts seien, "dem größten Datensatz zu Menschenrechten in der Welt".
"Das Projekt erstellt eine Rangliste der Länder auf der ganzen Welt [195] in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte", basierend auf "25 international anerkannten Menschenrechten", und wird von David Cingranelli, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Binghamton im Bundesstaat New York, geleitet.
Bei der Bewertung der Arbeitnehmerrechte werden Daten über gewerkschaftliche Organisierung, Tarifverhandlungen, Arbeitszeiten, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Mindestlohn, sichere Arbeitsbedingungen und Menschenhandel berücksichtigt.
Das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen, und das Recht auf Tarifverhandlungen "gehören zu den am wenigsten geschützten Menschenrechten" und werden "immer in gewissem Maße verletzt", schreiben die Ermittler.
In Bezug auf die Einhaltung des Rechts auf Kollektivverhandlungen beispielsweise erhielten 51 % der Länder die Note Null, was eine weit verbreitete Verletzung dieses Rechts bedeutet, und nur 16 Länder "erhielten die Note Zwei", was bedeutet, dass die Ermittler keinen Hinweis auf eine Verletzung fanden. Was die Kinderarbeit betrifft, so heißt es in dem Bericht, dass "rund 87 % der Länder" weltweit Fälle von Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen verzeichneten und dass "in einem Drittel der Länder Verstöße weit verbreitet waren".
"Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass Regierungen das Recht auf einen angemessenen Mindestlohn, auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit (einschließlich freiwilliger Überstunden) nur dann schützen können, wenn die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen", wird Cingranelli in der Erklärung zitiert.
"Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, zu verhandeln und zu streiken, ist ein Zugangsrecht. Wenn diese Rechte geschützt werden, ist es wahrscheinlich, dass auch alle anderen Beschäftigungsrechte geschützt werden. Aber die Zugangsrechte sind weltweit im Niedergang begriffen", fügte er hinzu.
Cignarelli wies darauf hin, dass reiche, demokratische Länder zwar die Arbeitsrechte stärker schützen als andere, die wirtschaftliche Ungleichheit aber fast überall zugenommen hat.
"Die wirtschaftliche Globalisierung hat den Wettbewerb zwischen den Nationen verschärft, was die Regierungen dazu veranlasst hat, in Konflikten zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern diese zu bevorzugen", erklärte der Professor.
Laut Cignarelli machen die großen Agrar-, Bergbau- und Ölförderunternehmen in den wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern in Bezug auf die Arbeitnehmer, was sie wollen.
Er sagte auch, es sei "wichtig, sich daran zu erinnern, dass Unternehmen und Arbeitnehmer in der Regel gegensätzliche Positionen in der Frage einnehmen, wie viel Aufmerksamkeit die Unternehmensleiter den Wünschen der Arbeitnehmer in Bezug auf die Bedingungen ihrer Arbeit schenken sollten", und fügte hinzu, dass erstere "es in der Regel vorziehen, den größten Teil des Gewinns (...) an die Aktionäre und nicht an die Arbeitnehmer auszuschütten".
Das Vorhandensein eines anspruchsvollen Arbeitsrechts in einem Land kann Unternehmen dazu veranlassen, ihren Standort zu verlagern, aber Cignarelli merkte an, dass die Regierung eine Rolle dabei spielt, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer eine faire Chance haben, ihre Anliegen vorzubringen.
"Ohne staatliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer können die Unternehmen tun, was sie wollen, um die Gewerkschaften in Schach zu halten", erklärte der Untersuchungsbeauftragte.