Nach Angaben der Steuer- und Zollbehörde (AT) wurden in diesem Jahr 4.082.440 KAG-Zahlungen ausgestellt, davon 916.359 mit einem Wert von bis zu 100 Euro, davon 2.486.548 mit einem Steuerwert zwischen 100 und 500 Euro und 679.533 über 500 Euro.

Seit einigen Jahren können die Steuerpflichtigen die gesamte KAG im Mai zahlen, wenn ihr Wert 100 oder 500 Euro übersteigt. In diesen Fällen kann die Zahlung zweimal erfolgen, im Mai und im November, oder in drei Monaten, im Mai, August und November.

Denselben offiziellen Angaben zufolge gab es in diesem Jahr 556.011 Steuerzahler, die eine Vorauszahlung der KAG für das Jahr 2022 geleistet haben, d.h. die den in der Mai-Abrechnung enthaltenen Vermerk zur Zahlung der gesamten Steuer verwendet haben.

Die KAG-Sätze werden von den Gemeinden jährlich zwischen einem Mindestwert von 0,3 % und einem Höchstwert von 0,45 % festgesetzt, wobei für leerstehende oder baufällige Immobilien höhere Sätze vorgesehen sind.

Die KAG wird auf der Grundlage des steuerlichen Vermögenswerts (VPT) berechnet, der am 31. Dezember des Jahres, auf das sich die Steuer bezieht, in den Matrizen ausgewiesen ist.

Nach den Daten des Haushaltsvollzugs zahlten die Immobilieneigentümer bis September 1.268,4 Millionen Euro an KAG, ein Wert, der um 1,9 % niedriger ist als im gleichen Monat des Vorjahres.

In Verbindung stehender Artikel: Frist für die Grundsteuer