Gemäß der im Diário da República (DR) veröffentlichten Verordnung Nr. 342/2023 wurden für den Obst- und Gemüsesektor außergewöhnliche und befristete Maßnahmen und eine daraus resultierende finanzielle Unterstützung eingeführt, die bis 2023 läuft: "Die finanzielle Unterstützung der Union, die einen integralen Bestandteil des Betriebsfonds darstellt, [...] kann den Betrag der finanziellen Beteiligung der Union an den für 2023 genehmigten Betriebsfonds nicht überschreiten und ist auf 60 % der tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt".

Nach der Veröffentlichung in der DR wird bei einem "Rückgang des Wertes eines Erzeugnisses um mindestens 35 % [...] der Wert der vermarkteten Erzeugung dieses Erzeugnisses im Jahr 2023 als 100 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung im Durchschnitt der fünf Bezugszeiträume der vorangegangenen 12 Monate unter Ausschluss des niedrigsten und des höchsten Wertes angesehen".

Die Verordnung betrifft Erzeugnisse, deren Erzeugung durch die ungünstigen Witterungsbedingungen im Frühjahr beeinträchtigt wurde und die ihre operationellen Programme in diesem Jahr ganz oder teilweise aussetzen können.