Nach einem neuen Gesetz, das noch vom Präsidenten der Republik verabschiedet werden muss, darf laut Jornal de Negócios ein neuer Vertrag nicht mehr als 2 % des Wertes der letzten Miete betragen.
Für Fachleute des Sektors war die Begrenzung nicht klar, aber das Ministerium für Wohnungswesen erklärt, dass es um das Gebäude und nicht um den Eigentümer geht. Das heißt, selbst wenn das Eigentum übertragen wird, gilt für diese Immobilie weiterhin die Verjährung.
In der Praxis muss der Investor nicht nur "das Vorhandensein von Hypotheken, Pfandrechten, Dienstbarkeiten, Leasingverträgen [Vermögenswerten] oder anderen Belastungen" prüfen, sondern auch, "ob es in den letzten fünf Jahren einen Leasingvertrag gab und welche Einkünfte vom vorherigen Eigentümer berechnet wurden", denn "mit der erwarteten Veröffentlichung des Mais Habitação-Pakets wird er verpflichtet sein, die Obergrenze von 2 % auf die in den letzten fünf Jahren praktizierte Miete einzuhalten, auch von einem anderen Eigentümer", erklärt Regina Santos Pereira, eine Spezialistin für Leasing und Immobilien bei SRS Legal.